Wir lieben unsere Arbeit zwar, aber auch wir müssen unsere Rechnungen bezahlen. Es steht also außer Frage, dass wir ein angemessenes Honorar für unsere Dienste verlangen müssen.
Genauso steht außer Frage, dass sich die Hilfe eines Steuerberaters, vor allem bei der Steuererklärung, durchaus lohnt und in vielen Fällen das Honorar wieder wett macht. So hat das Statistische Bundesamt Mitte 2017 mitgeteilt, dass von den im Jahr 2013 unbeschränkt Steuerpflichtigen insgesamt 13,2 Millionen Bürger ihre Einkommensteuererklärung abgaben. Von diesen erhielten 11,5 Millionen eine Steuererstattung und bekamen Geld zurück. Der durchschnittliche Betrag lag bei 935 Euro. Fast 60 Prozent hatten eine Rückerstattung zwischen 100 und 1.000 Euro.
Im folgenden Abschnitt haben wir die meist gestellten Fragen – die frequently asked questions, kurz FAQ – für Sie zusammen gestellt. Falls Sie dennoch Fragen haben, melden Sie sich gerne bei uns! Denn Unklarheiten schafft man immer noch am besten persönlich aus dem Weg.
Diese Frage interessiert natürlich, wenn Sie uns mit der Betreuung Ihrer steuerlichen Angelegenheiten beauftragen. Die Antwort ist dabei für jeden eine andere, deshalb haben wir nachfolgend versucht, die häufigsten Fragen (FAQ – frequently asked questions) zur Höhe des Honorars sowie dessen Zustandekommens zu beantworten.
Wir sprechen lieber von “Honorar” statt Gebühren. Der Begriff stammt aus der Historie unseres Berufs und es gilt für uns immer noch die gesetzliche “Vergütungsverordnung für Steuerberater” (StBVV), die wir für viele Dienstleistungen anwenden müssen. Den aktuellen Text finden Sie hier: StBVV (externer Link)
Diese Verordnung hat Gesetzescharakter und schützt Sie als Mandanten vor überhöhten Gebühren sowie vor Dumping-Honoraren, die nur mit Einschränkungen in der Beratungsqualität zu halten sind.
Die meisten Gebühren sind Rahmengebühren. Bei diesen wird ein sogenannter Gegenstandswert (zum Beispiel Einkommen oder Umsatz) vorgegeben und der Steuerberater muss die Gebühr innerhalb dieses bestimmten Rahmens (sogenannte Zehntelsätze) nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmen.
Dazu muss er den Umfang und die Schwierigkeit der beruflichen Tätigkeit und die Bedeutung der Angelegenheit berücksichtigen.
Einige Gebühren orientieren sich am Zeitaufwand. Hier wird nach Stundensätzen abgerechnet. Zusätzlich sind Auslagenentgelte und die Umsatzsteuer zu berechnen.
Ja. Sie brauchen also keine Angst vor überhöhten Gebühren haben.
Nein. Es gibt viele Leistungen, für die wir das Honorar nach Aufwand, meist nach Stundensätzen, berechnen. Dies sind vor allem Leistungen im Bereich der Lohnbuchhaltung, Unternehmensberatung und Existenzgründung. Einzelheiten erläutern wir gerne im Gespräch.
Unser Honorar wird gemäß der Vergütungsverordnung fällig, wenn der Auftrag erledigt oder die Angelegenheit beendigt ist. Der Auftrag bei der Erstellung von Steuererklärungen ist mit Fertigstellung der Erklärung erledigt und nicht erst, wenn das Finanzamt den Bescheid schickt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass auch wir nicht so lange warten möchten.
Natürlich erstellen wir Ihnen vor Beginn der Arbeiten gerne ein konkretes Angebot. Damit dies auch ein seriöser Preis ist, benötigen wir zuvor einige Angaben und Informationen von Ihnen. Wenn wir dann die notwendigen Tätigkeiten und den Umfang des Auftrages einschätzen können, erhalten Sie von uns ein präzises Angebot, mit dem Sie sicher rechnen können.
Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihnen nur selten sofort einen fixen Preis nennen können. Zum Vergleich: Auch in der Autowerkstatt wissen Sie vorher nicht genau, wie viel die Reparatur kostet, wenn bei der Auftragsannahme nicht bekannt ist, ob zum Beispiel nur eine Schraube fehlt oder der gesamte Motor ausgebaut werden muss. Erst nach eingehender Überprüfung Ihres Fahrzeugs kann ein Kostenvoranschlag erstellt werden.
Dieses Gerücht hören auch wir immer wieder. Allerdings ist so eine Art der Abrechnung nicht erlaubt, denn die Höhe einer Erstattung sagt nichts über den Aufwand aus, der bei der Erstellung einer Einkommensteuererklärung notwendig ist. Für die Erstellung von Steuererklärungen gilt uneingeschränkt die Vergütungsverordnung! Seriöse Berater werden Ihnen so eine Art der Abrechnung nicht anbieten.