was nichts kostet, ist auch nichts wert

Wir lieben unsere Arbeit zwar, aber auch wir müssen unsere Rechnungen bezahlen. Es steht also außer Frage, dass wir ein angemessenes Honorar für unsere Dienste verlangen müssen.

Genauso steht außer Frage, dass sich die Hilfe eines Steuerberaters, vor allem bei der Steuererklärung, durchaus lohnt und in vielen Fällen das Honorar wieder wett macht. So hat das Statistische Bundesamt Mitte 2017 mitgeteilt, dass von den im Jahr 2013 unbeschränkt Steuerpflichtigen insgesamt 13,2 Millionen Bürger ihre Einkommensteuererklärung abgaben. Von diesen erhielten 11,5 Millionen eine Steuererstattung und bekamen Geld zurück. Der durchschnittliche Betrag lag bei 935 Euro. Fast 60 Prozent hatten eine Rückerstattung zwischen 100 und 1.000 Euro.

Im folgenden Abschnitt haben wir die meist gestellten Fragen – die frequently asked questions, kurz FAQ – für Sie zusammen gestellt. Falls Sie dennoch Fragen haben, melden Sie sich gerne bei uns! Denn Unklarheiten schafft man immer noch am besten persönlich aus dem Weg.

Diese Frage interessiert natürlich, wenn Sie uns mit der Betreuung Ihrer steuerlichen Angelegenheiten beauftragen. Die Antwort ist dabei für jeden eine andere, deshalb haben wir nachfolgend versucht, die häufigsten Fragen (FAQ – frequently asked questions) zur Höhe des Honorars sowie dessen Zustandekommens zu beantworten.

Wir sprechen lieber von “Honorar” statt Gebühren. Der Begriff stammt aus der Historie unseres Berufs und es gilt für uns immer noch die gesetzliche  “Vergütungsverordnung für Steuerberater” (StBVV), die wir für viele Dienstleistungen  anwenden müssen. Den aktuellen Text finden Sie hier: StBVV (externer Link) 

Diese Verordnung hat Gesetzescharakter und schützt Sie als Mandanten vor überhöhten Gebühren sowie vor Dumping-Honoraren, die nur mit Einschränkungen in der Beratungsqualität zu halten sind. 

Die meisten Gebühren sind Rahmengebühren. Bei diesen wird ein sogenannter Gegenstandswert (zum Beispiel Einkommen oder Umsatz) vorgegeben und der Steuerberater muss die Gebühr innerhalb dieses bestimmten Rahmens (sogenannte Zehntelsätze) nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmen.

Dazu muss er den Umfang und die Schwierigkeit der beruflichen Tätigkeit und die Bedeutung der Angelegenheit berücksichtigen.

Einige Gebühren orientieren sich am Zeitaufwand. Hier wird nach Stundensätzen abgerechnet. Zusätzlich sind Auslagenentgelte und die Umsatzsteuer zu berechnen.

Ja. Sie brauchen also keine Angst vor überhöhten Gebühren haben. 

Nein. Es gibt viele Leistungen, für die wir das Honorar nach Aufwand, meist nach Stundensätzen, berechnen. Dies sind vor allem Leistungen im Bereich der Lohnbuchhaltung, Unternehmensberatung und Existenzgründung. Einzelheiten erläutern wir gerne im Gespräch. 

Unser Honorar wird gemäß der Vergütungsverordnung fällig, wenn der Auftrag erledigt oder die Angelegenheit beendigt ist. Der Auftrag bei der Erstellung von Steuererklärungen ist mit Fertigstellung der Erklärung erledigt und nicht erst, wenn das Finanzamt den Bescheid schickt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass auch wir nicht so lange warten möchten.

Natürlich erstellen wir Ihnen vor Beginn der Arbeiten gerne ein konkretes Angebot. Damit dies auch ein seriöser Preis ist, benötigen wir zuvor einige Angaben und Informationen von Ihnen. Wenn wir dann die notwendigen Tätigkeiten und den Umfang des Auftrages einschätzen können, erhalten Sie von uns ein präzises Angebot, mit dem Sie sicher rechnen können.

Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihnen nur selten sofort einen fixen Preis nennen können. Zum Vergleich: Auch in der Autowerkstatt wissen Sie vorher nicht genau, wie viel die Reparatur kostet, wenn bei der Auftragsannahme nicht bekannt ist, ob zum Beispiel nur eine Schraube fehlt oder der gesamte Motor ausgebaut werden muss. Erst nach eingehender Überprüfung Ihres Fahrzeugs kann ein Kostenvoranschlag erstellt werden. 

JA, ganz eindeutig! Fast alles kann man ein wenig schlechter machen, um es billiger anzubieten. Wer sich aber nur am Preis orientiert, bekommt oftmals nicht das, was er erwartet und noch seltener das, was gut und richtig für ihn/sie ist. Eine weitere Weisheit ist, dass es gute Leistung dauerhaft nur zu marktgerechten Preisen gibt. Deshalb erlauben Sie die Rückfrage: Ist Ihnen mit „Billigberatung“ wirklich geholfen? Wir meinen „NEIN“ und wollen keine „Schlechtberatung“ für unsere Mandanten machen.

Natürlich sind wir uns bewusst, dass es Sie manchmal ärgert, dass „das Steuern zahlen auch noch Geld kostet“. Deshalb versuchen wir, unsere Leistungen so effizient wie möglich zu erbringen.

Unsere Mitarbeiter sind hochqualifiziert und werden intern als auch über externe Anbieter ständig geschult. Durchschnittlich verbringen unsere Mitarbeiter fast einen Arbeitstag pro Monat mit Weiterbildung! Wohl kaum eine andere Branche ist in dieser Hinsicht so zeitintensiv wie unsere. Wann waren Ihre Mitarbeiter zuletzt auf einer Fortbildung?

Insofern sind die von uns verrechneten Stundensätze zu erklären und liegen im Vergleich zu anderen Dienstleistern sogar noch im unteren Rahmen. Gleiches gilt auch für uns Steuerberater. Oftmals besteht ein Großteil unserer Leistung im aufmerksamen „Zuhören“ und der damit verbundenen Sachverhaltsklärung. Auch wenn dann unser Rat oder die Handlungsempfehlung nur wenig Zeit in Anspruch nimmt, so hat es uns doch gegebenenfalls Jahre an beruflicher Erfahrung „gekostet“, um das für Sie notwendige Wissen überhaupt zu erwerben.

Beispiel: Mit dem kurzen Rat „Warten Sie mit dem Verkauf des Hauses noch bis …“ kann für Sie eine Steuerersparnis von mehreren tausend Euro verbunden sein. Erst die Verbindung und Anwendung von Fachwissen im Steuerbereich mit Ihren individuellen Lebensumständen ergibt den richtigen Steuerrat.

Unsere Leistung muss Ihr Geld wert sein! Sollten Sie einmal das Gefühl haben, dass Honorar und Leistung nicht übereinstimmen, bitten wir Sie um Ihre Nachricht. Gerne erläutern wir die Hintergründe zu unserem Honorar, sind aber auch für konstruktive Kritik offen.
Natürlich werden Sie nicht für jedes kurze Telefonat oder Gespräch eine Honorarrechnung von uns erhalten. Allerdings sind wir erstens durch die StBVV dazu verpflichtet, steuerliche Beratung auch zu berechnen und möchten zweitens unser Honorar auch „aufwandsgerecht“ erwirtschaften.

Was bedeutet „aufwandsgerecht“? Wenn wir für Sie diverse Dienstleistungen oder Beratung ohne Berechnung erbringen, müssten wir dies über höhere Honorare für alle unsere Mandanten querfinanzieren. Diese sogenannte „Mischkalkulation“ kennen Sie aus dem Handel. Wir finden nicht, dass diese Art der Preisgestaltung fair ist. Und sicherlich möchten auch Sie nicht, dass Sie für mehr bezahlen als Sie an Dienstleistungen in Anspruch genommen haben. Deshalb sind wir uns sicher, dass Sie Verständnis dafür haben, dass wir für individuelle Dienstleistungen auch ein individuelles Honorar erbitten. Dies kommt Ihnen ja auch wieder zugute, weil Sie insgesamt keine querfinanzierten Honorare bezahlen müssen.

Dieses Gerücht hören auch wir immer wieder. Allerdings ist so eine Art der Abrechnung nicht erlaubt, denn die Höhe einer Erstattung sagt nichts über den Aufwand aus, der bei der Erstellung einer Einkommensteuererklärung notwendig ist. Für die Erstellung von Steuererklärungen gilt uneingeschränkt die Vergütungsverordnung! Seriöse Berater werden Ihnen so eine Art der Abrechnung nicht anbieten.

wir finden eine
passende lösung

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